Rechtsprechung
KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls
- versicherungsrechtsiegen.de
Hausratversicherung - Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2013 - 7 O 19/12
- KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein …
Auszug aus KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13
Zum Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls (BGH, 20. Dezember 2006, IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; 17. Mai 1995, IV ZR 279/94, VersR 1995, 909) gehört, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2007, 241 f.; 102 f.; 1995, 909; 956 f.), der der Senat folgt, kommen dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl Beweiserleichterungen zu Gute.
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus KG, 13.12.2013 - 6 U 122/13
Zum Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls (BGH, 20. Dezember 2006, IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; 17. Mai 1995, IV ZR 279/94, VersR 1995, 909) gehört, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt.